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1271.

Herzog Konrad von Glogau beschwert sich gegen Bischof Thomas, derselbe habe wegen Herausgabe einiger unrechtmässig in Besitz genommener Güter gemahnt nicht nur nicht Genugthuung geleistet, sondern durch Verhängung des Bannes und Interdiktes neue Unbill hinzugefügt, ferner die Rückerstattung der vom Herzoge zur Befreiung des vorigen Bischofes aufgewendeten Summe verweigert, endlich Zehnten, deren Rechtmässigkeit sich nicht erweisen lassen, unter Anwendung von Bann und Interdikt verlangt, und spiele jetzt die Rolle eines Klägers und Richters in einer Person. Daher appellire der Herzog an den päpstlichen Stuhl und verlange Weitergabe der Appellation (apostolos petimus).

Inserirt in dem nachstehenden Briefe des Bischofs, Stenzel Bisthums-Urkunden S. 49.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.